Am 17. Januar 2026 trat das BBNJ-Abkommen der Vereinten Nationen in Kraft (Agreement on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction). Erstmals gibt es damit einen verbindlichen globalen Rechtsrahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt in internationalen Gewässern, auch in sensiblen Polarregionen. Das Abkommen ergänzt bestehende regionale Regelungen wie das Antarktis-Vertragssystem oder Umweltvorschriften in der Arktis, ersetzt diese aber nicht.
Bisher war die Regulierung der Hohen See stark fragmentiert: Fischerei, Schifffahrt oder Unterseekabel wurden von eigenen Organisationen geregelt, ohne übergreifenden Rahmen für den Schutz von Ökosystemen. Besonders problematisch war, dass kumulative Effekte menschlicher Aktivitäten kaum berücksichtigt wurden, ein zentrales Defizit im Hochseeschutz. Das BBNJ-Abkommen eröffnet die Möglichkeit, Hochsee-Ökosysteme systematisch zu schützen, bevor irreversible Schäden entstehen.
Was ist die Hohe See und wofür steht das BBNJ-Abkommen?
Die Hohe See beginnt jenseits der 200‑Seemeilen‑Zonen der Küstenstaaten und gilt als „gemeinsames Erbe der Menschheit“. Ihre Nutzung ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch verantwortungsvoll erfolgen. In den Polarregionen umfasst die Hohe See etwa das zentrale Arktische Becken nördlich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Kanada, Russland, Norwegen oder den USA, während Küstenmeere wie die Barentssee nahezu gesamthaft in nationaler Verantwortung liegen. Auch im Südozean erstrecken sich weite Flächen jenseits nationaler Hoheitsgewässer, die besonders empfindliche Ökosysteme wie Krill-Vorkommen oder Walwanderkorridore beherbergen. Das BBNJ-Abkommen ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) und schafft erstmals konkrete Instrumente, um die biologische Vielfalt in diesen internationalen Gewässern systematisch zu schützen.
1. Einen Kernbestandteil bilden Environmental Impact Assessments (EIAs). Sie verpflichten dazu, potenzielle Umweltauswirkungen von Vorhaben wie Tiefseebergbau, neuen Schifffahrtsrouten oder Forschungsaktivitäten vorab zu bewerten. Gerade für die Polarregionen ist dieses Instrument von besonderer Bedeutung: Mit dem Rückgang des Meereises entstehen neue Schifffahrtsrouten in der zentralen Arktis, häufig jenseits nationaler Zuständigkeiten. Diese Entwicklung geht mit zunehmendem Unterwasserlärm, höheren Kollisionsrisiken für Wale und Störungen sensibler Nahrungsnetze einher. Neu unter dem BBNJ-Abkommen ist, dass nicht nur Einzelaktivitäten betrachtet werden sollen, sondern auch kumulative Effekte – etwa das Zusammenwirken von Schifffahrt, Klimawandel, Fischerei und Eisverlust. Ein automatischer Stopp von Projekten ist damit nicht verbunden, doch die systematische Offenlegung dieser Risiken bildet eine zentrale Grundlage für mögliche Minderungsmaßnahmen.
2. Auch Fragen der Nutzung mariner genetischer Ressourcen werden erstmals geregelt. Das Prinzip des Access and Benefit-Sharing (ABS) zielt auf einen gerechteren Zugang zu genetischen Ressourcen und die Verteilung der daraus entstehenden Vorteile. Ergänzt wird dies durch Capacity Building und Technologietransfer, um Staaten mit begrenzten Ressourcen eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. In der Arktis werden beispielsweise Mikroorganismen aus Meereis oder kalten Tiefen erforscht, deren Enzyme bei extrem niedrigen Temperaturen stabil bleiben und für industrielle Biotechnologie, medizinische Anwendungen oder die Lebensmittelverarbeitung von großem Interesse sind. Bislang konnten solche Proben von Forschungsschiffen aus Industriestaaten gesammelt, sequenziert und patentiert werden – ohne internationale Meldepflicht. Unter dem BBNJ-Abkommen müssen Nutzung und Sequenzdaten künftig registriert und geteilt werden. Dies bedeutet keine automatische finanzielle Umverteilung, eröffnet aber Zugang zu Wissen statt Ausschluss.
3. Übergreifend verfolgt das Abkommen den Ansatz des Ecosystem-based Management (EBM). Während Environmental Impact Assessments (EIAs) einzelne Projekte – etwa Tiefseebergbau, neue Schifffahrtsrouten oder Forschungsaktivitäten – auf ihre direkten Umweltauswirkungen prüfen, betrachtet EBM das gesamte Ökosystem in seiner Vernetzung. So fließen Fischerei, Schifffahrt, Klimawandel, Meereisverlust und andere menschliche Eingriffe zusammen, um kumulative Effekte zu erkennen.
Nirgendwo treten die ungelösten Spannungsfelder des BBNJ-Abkommens deutlicher zutage als dort, wo wissenschaftliche Chancen, wirtschaftliche Interessen und ökologische Verwundbarkeit unmittelbar aufeinandertreffen.
Warum dauerte die Einigung über 20 Jahre?
Die Verhandlungen zum BBNJ-Abkommen begannen 2002, wurden jedoch viele Jahre blockiert, weil ein grundlegender Konflikt in der globalen Umweltpolitik auf dem Spiel stand: der Umgang mit marinen genetischen Ressourcen auf der Hohen See. Dabei handelt es sich um die genetischen Bausteine von Organismen wie Mikroalgen, Krill, Fischen oder Mikroben, die für Forschung, Medizin, Biotechnologie oder Industrie von großem Wert sein können. Diese Ressourcen sind wissenschaftlich und wirtschaftlich hoch relevant, zugleich aber Teil der internationalen Gewässer, für die es lange keine einheitlichen Regeln gab.
Entwicklungs- und Schwellenländer forderten klare Vorgaben zur Vorteilsteilung und stärkere Schutzmaßnahmen. Sie betonten, dass die Nutzung dieser Ressourcen auch Staaten zugutekommen sollte, die über begrenzte wissenschaftliche und technologische Kapazitäten verfügen. Industriestaaten dagegen setzten auf die Forschungsfreiheit und warnten, dass zu strenge Vorschriften wissenschaftliche Arbeit in entlegenen Meeresregionen behindern könnten.
Nach über zwei Jahrzehnten Verhandlungen gelang schließlich ein politischer Kompromiss, der diese unterschiedlichen Interessen in einem gemeinsamen Rahmen zusammenführt. Das BBNJ-Abkommen löst die Konflikte nicht vollständig, macht sie aber erstmals international verhandelbar und schafft Regeln, die sowohl die Interessen von Schwellenländern als auch die Anliegen der Industriestaaten berücksichtigen.
Wie soll das Abkommen umgesetzt werden?
Zur Umsetzung des BBNJ-Abkommens werden ein ständiges Sekretariat sowie wissenschaftliche und technische Gremien eingerichtet, die Vertragsstaaten fachlich beraten und Entscheidungsprozesse vorbereiten. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP Ocean) zu. Auf ihrer ersten Sitzung, die voraussichtlich Ende 2026 stattfinden wird, sollen konkrete Verfahren festgelegt werden – unter anderem für die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten, für Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie für den Umgang mit marinen genetischen Ressourcen.
Beim Inkrafttreten des Abkommens waren rund 83 Staaten rechtlich gebunden, während etwa 145 Staaten unterzeichnet hatten. Damit unterstützt ein breites internationales Bündnis grundsätzlich die Ziele des Abkommens. Gleichzeitig beteiligen sich jedoch nicht alle maritimen Schlüsselakteure: Russland, das Vereinigte Königreich und die USA haben das Abkommen bislang noch nicht ratifiziert und sind daher rechtlich nicht verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen. Dagegen engagieren sich viele Staaten aktiv, darunter Norwegen, Kanada, Neuseeland und Chile, die sowohl wissenschaftlich als auch politisch an der Umsetzung interessiert sind – besonders in sensiblen Regionen wie der Arktis oder dem Südozean.
Die praktische Wirksamkeit des BBNJ-Abkommens wird daher weniger von seinen institutionellen Strukturen abhängen als von der Qualität der Governance und der Beteiligung möglichst vieler Staaten. Da es keine eigenständige Durchsetzungsbehörde gibt, ist der Rechtsrahmen auf Kooperation, Transparenz und wissenschaftliches Monitoring angewiesen.
Kritik und Grenzen
Trotz seines historischen Charakters stößt das BBNJ-Abkommen an klare Grenzen.
1. Schutzgebiete entstehen nicht automatisch: Jeder Vorschlag muss einzeln verhandelt und von den Vertragsstaaten beschlossen werden. Dieser Prozess kann Jahre dauern, während sich Hochsee-Ökosysteme unter dem Einfluss von Klimawandel, Schifffahrt und industrieller Nutzung schnell verändern – ein besonders sensibles Problem in den Polarregionen, wo Meereisverluste neue Schifffahrtsrouten öffnen und Ökosysteme stark unter Druck geraten.
2. Das Abkommen gilt zudem nur für die Staaten, die es ratifizieren. Zwar haben rund 145 Staaten das BBNJ-Abkommen unterzeichnet, zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens waren aber nur 83 Staaten rechtlich gebunden. Bedeutende Meeresmächte wie die USA, das Vereinigte Königreich und Russland gehören bislang nicht dazu. Damit bleiben Teile der Hochsee, in denen diese Länder aktiv sind, weitgehend unreguliert.
3. Inhaltlich ist der Geltungsbereich des Abkommens eingeschränkt. Es betrifft die Wassersäule, nicht den Meeresboden, sodass Tätigkeiten wie Hochseefischerei oder Tiefseebergbau weiterhin primär von spezialisierten Organisationen reguliert werden. Ein echtes Durchgriffsrecht zur verbindlichen Kontrolle über alle Hochseeaktivitäten existiert nicht.
4. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIA) stoßen an Grenzen. Sie sind zwar verpflichtend, verhindern aber neue Projekte nicht automatisch. Entscheidungen basieren oft auf lückenhaften Daten, da viele Hochsee-Ökosysteme, besonders in abgelegenen Polarregionen, noch kaum erforscht sind. Kumulative Effekte von Fischerei, Schifffahrt, Meereisverlust und Klimawandel lassen sich nur schwer abschätzen.
Fazit: Das Abkommen schafft zunächst einen Rahmen für Schutz und Governance, nicht den Schutz selbst. Ob es tatsächlich wirksam wird, hängt entscheidend von der Umsetzung, der politischen Kooperation der Vertragsstaaten und einer umfassenden wissenschaftlichen Überwachung ab – insbesondere in ökologisch besonders sensiblen Gebieten wie der Arktis und dem Südozean.
Ein vorsichtiger Wendepunkt
Das BBNJ-Abkommen markiert keinen sofortigen Durchbruch, schafft aber die institutionellen und rechtlichen Grundlagen, um den Schutz der Hochsee systematisch voranzutreiben. Es eröffnet die Chance, besonders empfindliche Lebensräume, wie etwa Walwanderkorridore im Südozean oder Nahrungsgebiete von Seevögeln, erstmals in koordinierte Schutzmaßnahmen einzubeziehen, bevor menschliche Aktivitäten oder Klimafolgen irreparable Schäden verursachen.
Mit seinen Instrumenten – Marine Protected Areas, Umweltverträglichkeitsprüfungen und ökosystembasiertem Management – ermöglicht das Abkommen eine transparente Bewertung menschlicher Eingriffe und ihrer kumulativen Effekte. Das ist ein entscheidender Schritt, um effektive Schutzmaßnahmen zu entwickeln und langfristig umzusetzen.
Gleichzeitig zeigt das BBNJ-Abkommen, dass internationale Kooperation selbst in komplexen und umstrittenen Bereichen wie marinen genetischen Ressourcen oder Tiefseeaktivitäten möglich ist. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um die Ozeane nachhaltig zu schützen und die Ziele des ‚30×30‘-Programms zu erreichen: 30 % Schutzfläche für die Weltmeere. Ohne koordinierte globale Maßnahmen wäre dieses Ziel kaum erreichbar.
Lisa Scherk, PolarJournal