Der Spitzbergen-Vertrag, unterzeichnet in Paris am 9. Februar 1920 und am 14. August 1925 in Kraft getreten, legt den einzigartigen Rechtsstatus des arktischen Archipels fest. Er erkennt die Souveränität Norwegens über Spitzbergen an, das alle Landmassen zwischen 74° und 81° nördlicher Breite sowie 10° und 35° östlicher Länge umfasst, einschließlich der territorialen Gewässer bis 12 Seemeilen von der Küste.
Norwegen verwaltet Spitzbergen und setzt dort seine Gesetze durch, muss dabei jedoch die Bestimmungen des Vertrags einhalten. Ein zentrales Prinzip ist die Nichtdiskriminierung: Bürger und Unternehmen aller Vertragsstaaten haben gleiche Rechte, auf den Inseln zu leben und zu wirtschaften. Dazu zählen Fischerei, Jagd, Schifffahrt, Bergbau und andere kommerzielle Aktivitäten sowie das Recht auf Eigentum. Norwegische Behörden können diese Aktivitäten regulieren, dürfen dabei jedoch nicht anhand von Nationalität unterscheiden.
(Foto: Sigurd Andreas Rasmussen/Spitzbergen-Museum)
Der Vertrag begrenzt zudem die Besteuerung. Die in Spitzbergen erzielten Einnahmen müssen auf dem Archipel verbleiben, was die niedrigen Steuersätze im Vergleich zum norwegischen Festland erklärt. Gleichzeitig ist Norwegen für den Schutz der empfindlichen arktischen Umwelt verantwortlich.
Spitzbergen ist als Friedenszone vorgesehen. Der Vertrag verbietet militärische Stützpunkte und Befestigungen und schränkt die Nutzung für kriegerische Zwecke ein. Gleichzeitig fördert er internationale Zusammenarbeit, indem er allen Vertragsstaaten gleichen Zugang für wissenschaftliche Forschung gewährt.
(die Karte zeigt den Stand der Unterzeichner vor dem Beitritt der Vereinigten Arabischen Emirate)
Heute sind mehr als 40 Länder Vertragsparteien, was die anhaltende und weiterhin wachsende Bedeutung des Abkommens unterstreicht. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden im April 2026 als 49. Vertragsstaat aufgenommen, nachdem zuletzt die Türkei (2024), Serbien (2022) und Nordkorea (2016) beigetreten sind. Seit über einem Jahrhundert sorgt der Vertrag dafür, dass die norwegische Souveränität mit den Rechten der Bürger aller Vertragsstaaten in Einklang steht.
Léa Zinsli, PolarJournal